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Häufige Fragen und Antworten zur 24-Stunden-Betreuung

in Gmunden, Wels, Kirchdorf, Vöcklabruck, Ried im Innkreis und Salzburg Land

Rund um das Thema 24-Stunden-Betreuung tauchen bei Betroffenen und Angehörigen viele Fragen auf, schließlich ist man meist das erste Mal im Leben mit diesem Thema konfrontiert.
Was sind die Voraussetzungen damit ich eine 24-Stunden-Betreuung bekomme?

Um eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen zu können, gelten folgende Grundlagen: 

  • Pflegebedarf: Die betroffene Person benötigt eine Betreuung rund um die Uhr, die über punktuelle Hilfe (wie Hauskrankenpflege) hinausgeht. 
  • Räumliche Voraussetzungen für die Betreuungskraft
    Da die Betreuungskräfte im Haushalt leben, müssen bestimmte Wohnstandards erfüllt sein: 
    • Eigenes Zimmer: Der Betreuungskraft muss ein eigenes, möbliertes und abschließbares Zimmer zur Verfügung stehen. 
    • Mitbenutzung: Der freie Zugang zu sanitären Anlagen (Bad/WC) und Küche (freie Kost) muss jederzeit gewährleistet sein. 
  • Voraussetzungen für die staatliche Förderung
    Damit Sie einen finanziellen Zuschuss (z.B. vom Sozialministeriumservice) erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 
    • Pflegegeldstufe: Es muss mindestens die Pflegegeldstufe 3 vorliegen. 
    • Notwendigkeit: Eine 24-Stunden-Betreuung muss objektiv notwendig sein (nachgewiesen durch die Pflegegeldstufe oder ärztliche Bestätigung).
    • Einkommensgrenze: Das monatliche Notto-Einkommen der zu betreuenden Person darf nicht 2.500 Euro übersteigen (Pflegegeld und Sonderzahlungen zählen nicht dazu). Die Grenze erhöht sich pro unterhaltsberechtigtem Angehörigen. 
    • Qualifikation der Betreuer: Die Betreuungskraft muss entweder eine theoretische Ausbiludng (ähnlich einer Heimhilfe) abgeschlossen haben oder seit mindestens sechs Monaten eine fachgerechte Betreuung durchgeführt haben. 
    Welche Förderungen gibt es?

    1. Staatliche Förderung (Zuschuss vom Sozialministerium)
    Dies ist die wichtigste direkte Förderung für die Beschäftigung von Personenbetreuern. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Betreuungskräfte und deren Beschäftigsungsverhältnis: 

    • zwei selbständige Betreuungskräfte: bis zu € 800 pro monat
    • eine selbständige Betreuungskraft: bis zu € 400 pro Monat
    • unselbständige Beschäftigung: bis zu € 1600 pro Monat (bei zwei Betreuungskräften).

    Wichtigste Voraussetzung für 2026:

    • Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3
    • Monatliches Netto-Einkommen unter 2.500 € (Pflegegeld selbst zählt nicht als Einkommen).
    • Nachweis einer theoretischen Ausbildung der Betreuungskraft oder eine sechsmonatige fachgerechte Betreuungstätigkeit. 

    2. Pflegegeld
    Das Pflegegeld dient dazu, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abzugelten und kann direkt zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung genutzt werden. Ab Januar 2026 gelten (nach einer Erhöhung um ca 2,7%) folgende Beträge: 

    Pflegestufe 3: 592,60 Euro

    Pflegestufe 4: 888,50 Euro

    Pflegestufe 5: 1.206,90 Euro

    Pflegestufe 6: 1.685,40 Euro

    Pflegestufe 7: 2.214,80 Euro

    3. Steuerliche Absetzbarkeit

    Kosten für die 24-Stunden-Betreuung können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. 

    • Absetzbar sind die Honorare der Betreuungskräfte, Agenturgebühren sowie Sozialversicherungsbeiträge. 
    • Erhaltene Förderungen (Zuschüsse, Pflegegeld) müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden; nur der Restbetrag mindert die Steuerlast
    Gibt es auch Kurzzeit-Betreuung für den Urlaub?

    Ja, es gibt spezielle Angebote zur Kurzzeitbetreuung, wenn Sie als pflegende Angehörige Urlaub machen, oder aufgrund von Krankeheit ausfallen. Man unterscheidet hierbei zwischen der Betreuung zu Hause und der stationären Unterbringung. 

    Muss ich mich selber um alle Anträge für die 24-Stunden-Betreuung kümmern?

    Nein, wir begleiten Sie von Anfang an durch den gesamten Betreuungszeitraum und kümmern uns natürlich auch um Förderanträge, Gemeindemeldungen, Pflegegeldanträge usw. 

    Wie beantrage ich die Pflegestufe?

    Da wir zertifizierte Pflegegeldgutachter sind, werden wir bereis bei unserem ersten Besuch, bei dem wir den Pflegebedarf erheben feststellen, ob eine Erhöhung sinnvoll und notwendig ist und sogleich auch die Antragstellung in die Wege leiten. 

    Zur allgemeinen Erklärung: 

    In Österreich wird die "Pflegestufe" offiziell über den Antrag auf Pflegegeld beantragt. Die Einstufung erfolgt in sieben Stufen, abhängig vom monatlichen Pflegebearf in Stunden. 

    Der Antrag muss bei dem Versicherungsträger gestellt werden, der auch die Pension oder Rente auszahlt. 

    • Pensionsversicherungsanstalt (PVA): Für die meisten Pensionist:innen zuständig. Nutzen Sie die Online-Antrage der PVA.
    • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS): Für Unternehmer:innen und Bauern. Informationen finden Sie direkt beim SVS Pflegegeld-Service. 
    • BVAEB: Für öffentliche Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau.
    • Berufstätige/Mitversicherte: Hier ist oft die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) oder der jeweilige Pensionsversicherungsträger der Ansprechpartner. 
      Der Antrag kann formlos (per Brief, Fax oder E-Mail) oder mittels offiziellem Formular eingebracht werden. 
       
      • Formular nutzen: Es wird empfohlen, dass offizielle Formular für Pflegegeld von oesterreich.gv.at zu verwenden, um alle notwendigen Daten (Versicherungsnummer, Diagnosen, behandelnde Ärzte) direkt zu erfassen. 
      • Zeitpunkt: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da das Pflegegeld erst ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt wird (rückwirkend ab dem 1. des Monats).
    Was wenn es mit der Pflegekraft nicht klappt?

    Wenn die Chemie nicht stimmt oder die Qualität der Betreuung nicht passt, haben Sie  klare Möglichkeiten, zu reagieren: 

    • Direkte Klärung: Sprechen Sie Probleme (Pünktlichkeit, Aufgaben, Umgangston) direkt an. Oft helfen klare schriftliche Tagesabläufe oder Anweisungen. 
    • Agentur/MM24 kontaktieren: Wir sind Ihr erster Ansprechpartner bei Konflikten: Wir bieten ein Konfliktmanagement an und konnen bei Bedarf eine Mediation durchführen. 
    • Personalwechsel: Wenn keine Besserung eintritt, haben Sie das Recht, einen Austausch der Betreuungskraft zu verlangen, dabei wird eine Kündigung des Werksvertrags unter Einhaltung der Kündigungsfrist geschrieben. 

    Bei schwerwiegenden Vorfällen (z.B. Gefährung der zu betreuenden Person) ist eine sofortige Beendigung aus wichtigem Grund möglich - Fristlose Kündigung. 

    Wofür wird die monatiliche Agenturpauschale verrechnet?

    Die monatliche Pauschale ergibt sich aus folgenden Leistungen: 

    1. Laufende Organisation & Personalmanagement

      Turnusplanung: Die Agentur organisiert den regelmäßigen Wechsel der Betreuungskräfte (meist alle 2-4 Wochen) und bucht bei Bedarf die Fahrtendienste. 
      Ersatzstellung: Fällt eine Betreuungskraft krankheitsbedingt aus oder passt die Chemie nicht, ist die Agentur verpflichtete, zeitnah eine Ersatzkraft zu organisieren.
      Personalsuche: Die fortlaufende Rekrutierung und Vorauswahl geeigneter Personen im Ausland. 

    2. Qualitätssicheruung & fachliche Begleitung

      Hausbesuche: Regelmäßige Kontrollbesuche durch diplomiertes Pflegepersonal (DGKP), um die Qualität der Betreuung vor Ort  zu prüfen und den Pflegeplan anzupassen. 
      Ansprechpartner: Die Agentur fungiert als Mediator bei Konflikten zwischen Familie und Betreuungskraft. 
      Pflegedokumentation: Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Führung des Haushalts- und Pflegetagebuchs

    3. Administrative Unterstützung
    Muss ich die Pflegekraft anmelden?

    Sobald man in Österreich selbständig arbeitet ist man auch verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.

    • Anmeldung: Die Gewerbeanmeldung der Betreuungskraft wird von MM24 gemacht, genauso wie die Meldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen. 
    • Meldepflicht: Für die Betreuungskraft muss lediglich innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft am Meldeamt (Gemeinde) mit einem Meldezettel ein (Neben-) Wohnsitz angemeldet werden - auch das übernimmt MM24 für Sie.